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openland-nrw-klimafolgenanpassungsrichtlinie

Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie ? KA-RL)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen untertützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE / JTF -Programm NRW bei Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit, zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse, zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser, zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen sowie zur Steigerung der Klimaresilienz. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für nicht investive Vorhaben, die darauf abzielen, die Umsetzung von investiven Vorhaben der Klimaanpassung vorzubereiten, die Umsetzung von investiven Vorhaben fachlich und beziehungsweise oder organisatorisch zu begleiten (zum Beispiel anteilige Personalausgaben), den Kompetenzaufbau bei kommunalen Akteuren sowie möglicher Dritter zu unterstützen und ihre Handlungsbereitschaft zu erhöhen, die Katastrophenresilienz gegenüber klimawandelbedingten Gefahren oder Extremwetterereignissen durch bessere Vorhersageinstrumente und Bewältigungsstrategien zu steigern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Antragstellende, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen 90 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt 50.000 EUR pro Antrag. Werden EU -Mittel aus dem EFRE / JTF -Programm NRW 2021?2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr als 200.000 EUR betragen, wenn die Förderung nicht auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgt. Sie erhalten die Förderung grundsätzlich im Rahmen themenorientierter Förderaufrufe. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung. Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE / JTF -Programm reichen Sie bitte über das EFRE -Online-Portal ein.

Who can apply

Educational institutions, Research organisations, Hochschule, Local authorities, Public institutions, Companies, Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
26 Oct 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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