About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Sie erhalten die Förderung für Projekte zum Aufbau und Ausbau von Strukturen und Netzwerken der Selbstorganisation von LSBT*IQ , zur Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Emanzipations- und Beratungsarbeit, zur Beratung und zum Empowerment (Stärkung und Selbstbestimmung) von LSBT*IQ , zur Information der Öffentlichkeit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie über Besonderheiten der Lebenslagen von LSBT*IQ durch Publikationen und Veranstaltungen, zur Medienarbeit zur Stärkung der Emanzipation von LSBT*IQ und der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zur Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung von LSBT*IQ und zur Sicherung von Zeitzeugnissen, zu Forschungsarbeiten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zu Lebenswelten und Lebenslagen von LSBT*IQ , sowie mit regional begrenzter Reichweite und begrenztem Umfang, die insbesondere darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum zu stärken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Die Höhe der von Ihnen beantragten Zuwendung muss grundsätzlich 1.000 EUR übersteigen. Im Fall von regional begrenzten Projekten dürfen die Gesamtausgaben des Projekts nicht mehr als 5.000 EUR betragen. Der Förderbedarf muss 500,00 EUR übersteigen und darf nicht mehr als 2.500 EUR betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 01.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen. Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail ([email protected]) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Who can apply
Hochschule, Local authorities, Public institutions, Associations, Educational institutions
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 5 Oct 2022
- Deadline
- To be announced
Official documents
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