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Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

European funding programme

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What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen, eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege, einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Who can apply

Individuals, Local authorities, Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

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Deadline
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Official documents

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