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Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Saarland unterstützt Sie als staatlich anerkannte Pflegeschule bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten, die für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegeassistenzgesetz anfallen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für ein Schuljahr. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich nach der von Ihnen nachgewiesenen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zum 15.10. eines Schuljahres sowie zum 15.4. des Folgejahres. Der monatliche Förderbetrag pro Schülerin und pro Schüler richtet sich nach der Höhe der gemeinsamen Vereinbarung der Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen nach § 30 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Who can apply

Educational institutions, Associations

Eligible countries

Saarland

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
25 Feb 2021
Deadline
To be announced

Official documents

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