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Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung vorhandener sowie Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wildlebenden Tieren und Standorten von wildlebenden Pflanzen, Ankauf von Maschinen, Geräten und in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeugen zur Durchführung und Überwachung der Maßnahmen, Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges, Aufbau von Zucht- und Auswilderungsstationen, sofern sie den Zielen des Artenhilfsprogramms dienen, Tierarztkosten und Medikamente, Öffentlichkeitsarbeit, Werkverträge zur Daten erfassenden und/oder organisatorischen Begleitung von Schutzmaßnahmen, Personalkosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Who can apply

Individuals, Associations

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
24 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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