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Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Ziel der Förderung ist: der Erhalt der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kultur in den Naturparken, die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus, die Entwicklung des ländlichen Raums, die Stärkung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt, und die Unterstützung der Maßnahmenträger bei ihren Aufgaben. Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Land Baden-Württemberg sowie aus Lotteriemitteln der Glücksspirale. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Gefördert werden Maßnahmen, die den Zielsetzungen des jeweiligen Naturparks und insbesondere den Naturparkplänen entsprechen und denen rechtlich keine Bedenken entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung des Erholungswertes. Hierzu gehören: Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung ermöglichen, sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung dieser Infrastruktureinrichtungen. Ebenso förderfähig ist der Bau von Wegen einschließlich Bauplanung, Bauausführung und Bauleitung, sofern diese ausschließlich Erholungszwecken dienen und eine Breite von weniger als zwei Metern aufweisen. Darüber hinaus werden nachgewiesene Ausgaben für Investitionen und Studien zur Neuanlage, Entwicklung, Errichtung und Aufwertung von Besucherleitsystemen sowie zur Bereitstellung von Besucherinformationen unterstützt. Im Bereich des natürlichen Erbes werden Studien zu natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen sowie zu den Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen auf diese gefördert. Ebenso können Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes unterstützt werden, sofern deren Fördernotwendigkeit aus entsprechenden Studien hervorgeht. Auch Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des kulturellen Erbes sind förderfähig. Dazu zählen Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft. Zudem werden Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes gefördert, sofern sie einen direkten Bezug zum Naturpark aufweisen. Ein weiterer Förderbereich umfasst Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für alle Aspekte, die mit den Zielsetzungen des Naturparks in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung naturparkrelevanter Informationen durch Flyer, Broschüren, Ausstellungen, Informationstafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule, Veranstaltungen sowie Bildungsangebote. Die Fördertatbestände ?Naturparkpläne? und ?Projektkoordination? können ausschließlich von Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Individuals, Associations, Companies

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
16 Dec 2019
Deadline
To be announced

Official documents

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