← All grants
openland-nrw-investitionsrichtlinie-kindertagesbetreuung

Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, durch die zusätzliche Plätze geschaffen werden. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen (Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersteinrichtung und Erschließung von geeigneten Räumen), Maßnahmen für Plätze, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden (Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung und Erschließung von geeigneten Räumen sowie Sanierungsmaßnahmen, die der Wiederherstellung oder Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den dauerhaften Betrieb einer Kindertageseinrichtung dienen), Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks (zum Beispiel Umbau beziehungsweise Umgestaltung des Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke beziehungsweise Spielzeug). Im Bereich der Kindertagespflege erhalten Sie die Förderung für investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten, die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung des Auftrags nach § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dienen, und investive Maßnahmen zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in anderen geeigneten Räumen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Kindertageseinrichtungen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Sanierungsmaßnahmen bis zu 70 Prozent; die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind auf bestimmte Höchstbeträge pro Platz begrenzt, und im Bereich der Kindertagespflege für investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten pauschal einmalig pro Kindertagespflegestelle EUR 575,00 pro Kind, maximal jedoch EUR 2.875. Stellen Sie als örtliches Jugendamt Ihren Antrag bitte entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Who can apply

Local authorities

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
20 Feb 2024
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

Open official documents ↗