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What you need to know
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener Zuschuss beziehungsweise Zuweisung bereitgestellt. Für folgende Förderbereiche kann ein Antrag gestellt werden: Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung für a. grundsätzlich bis zu 30%, für b. und c. grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung ( EU ) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen) Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen und b. grundsätzlich bis zu 30% und c. grundsätzlich bis zu 50%* Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026), danach erfolgt keine Zuwendung mehr Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels grundsätzlich bis zu 50% (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung ( EU ) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen) Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen grundsätzlich bis zu 50%* (Antragsjahre 2023 bis 2026) danach bis zu 30%, b. bis zu 50 % Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen grundsätzlich bis zu 50%* (bei Retentionsbodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten grundsätzlich bis zu 80%*) Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser grundsätzlich bis zu 30%*, b. und c. grundsätzlich bis zu 40%* Förderbereich 5.2: Fremdwasser ? Private Kanalsanierung grundsätzlich bis zu 30 % , jedoch maximal 200 Euro je angefangenem laufendem Meter sanierter beziehungsweise neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem je Haus einschließlich Nebengebäuden (Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung ( EU ) Nr. 2023/2831 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen) Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften grundsätzlich bis zu 50%* Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung grundsätzlich bis 90%, bei nicht staatlichen Instituten grundsätzlich bis 100% Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht. * In Kombination mit dem Programm ?NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser? (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.
Who can apply
Research organisations, Local authorities, Public institutions, Companies, Associations, Individuals
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 31 Oct 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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