About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw ? Programmbereich Innovation bei Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte vor allem in folgenden Bereichen: Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich, Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich, Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität, Power to X-Technologien, Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien, Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs, Ausbau und Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien, energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte, klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme, Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung, Speichertechnologien, sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende und Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie. Außerdem können Sie einen Förderung erhalten für Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern, die die Forschung- und Entwicklung sowie Innovationen in den Themenfeldern unterstützen, Prozessinnovationen, auf eine wesentliche Änderung und dauerhafte Verbesserung der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten abzielen, sowie innovative Kurzprojekte (?Sprinterprojekte?). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung sind abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder des Antragstellers und beträgt zwischen 15 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, als De-minimis-Beihilfe und für nicht wirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent. Die Bagatellgrenze beträgt 25.000 EUR . Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch oder schriftlich an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ).
Who can apply
Companies, Research organisations, Hochschule, Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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