About this opportunity
What you need to know
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ). Sie erhalten die Förderung für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, den Kauf neuer Maschinen und Anlagen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihr Mindestinvestitionsvolumen liegt bei EUR 30.000. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme spätestens bis zum 1.1. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein. Die Bewertung und Auswahl der Anträge erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Saarland
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 11 Feb 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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