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Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens zum 31.10. des Vorjahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Who can apply

Local authorities, Associations, Public institutions

Eligible countries

Mecklenburg-vorpommern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
12 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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