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Wohnraumförderung ? Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ) unterstützen Sie als Privatperson beim Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wenn Sie sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Förderung gliedert sich in 2 Schwerpunkte. Sie erhalten das ISB -Darlehen ?Wohneigentum? für Neubau, Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss, Ankauf, Ankauf mit baulichen Maßnahmen, Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung, das ISB -Darlehen ?Erwerb von Genossenschaftsanteilen? für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, sodass Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und damit das Anrecht erwerben, gegebenenfalls eine Wohnung der Genossenschaft zu beziehen. Die Förderung gilt für eine Wohnung, die Sie selbst nutzen, entweder eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder eine Eigentumswohnung. ISB -Darlehen ?Wohneigentum?: Sie erhalten die Förderung als Grund- und als Zusatzdarlehen, wenn Sie sozialen und städtebaulichen Aspekten Rechnung tragen. Die Höhe des Grunddarlehens beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe der Zusatzdarlehen jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten. Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig von der Fördermietenstufe und liegt zwischen EUR 150.000 und EUR 190.000. Für das 3. und jedes weitere Kind in Ihrem Haushalt erhöht sich dieser Betrag jeweils um 10 Prozent. Darüber hinaus können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen, einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent beziehungsweise bis zu 7,5 Prozent auf das ISB -Darlehen bekommen. Der Tilgungszuschuss erhöht sich bei Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 55 ( BEG ) um 2,5 Prozent des Darlehens. ISB -Darlehen ?Erwerb von Genossenschaftsanteilen?: Sie erhalten die Förderung als Darlehen von bis zu 80 Prozent der Kosten für die Geschäftsanteile, höchstens jedoch EUR 50.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Für die Darlehen in beiden Förderschwerpunkten können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn beziehungsweise höchstens 2 Monate nach Abschluss Ihres Kaufvertrags über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ).

Who can apply

Individuals

Eligible countries

Rheinland-pfalz

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
4 May 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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