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Wohnraum für Studierende

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum für Studierende in einem neuen Gebäude schaffen (Neubau), den Ersterwerb eines solchen Neubaus sowie die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch Anbau oder Aufstockung, den Erwerb oder die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten, zu Wohnraum für Studierende sowie unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden oder Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung von Gebäuden, die jeweils bisher als Wohnraum für Studierende errichtet und genutzt wurden. Wenn Ihnen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen Mehrausgaben für erforderliche Hoch-/Tiefgaragen, außergewöhnliche projektbedingte Maßnahmen, besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen sowie einen erhöhten Planungsaufwand und Architektenwettbewerbe entstehen, können Sie eine höhere Förderung bekommen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung höchstens EUR 45.000 pro Wohnplatz, bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung höchstens EUR 75.000 pro Wohnplatz. Für Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2 R kann die Darlehenssumme um jeweils bis zu EUR 20.000 erhöht werden. Bei Mehrausgaben können Sie je nach Vorhaben ein erhöhtes Darlehen von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die jeweilige Maßnahme bekommen. Die Höhe des Darlehens darf bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme und bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Individuals, Companies

Eligible countries

Bayern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
3 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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