About this opportunity
What you need to know
Das Land Sachsen fördert durch Stipendien den Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre Arbeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben. Dazu gehört auch, promovierten Wissenschaftlerinnen die Wiederaufnahme ihrer wissenschaftlichen Arbeit nach Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Promotionsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 985,00 je Monat und für Habilitationsvorhaben EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 12 Monate gewährt. Für den Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen ubeträgt die Höhe des Zuschusses EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 6 Monate gewährt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte zum 31.3. für eine Förderung im laufenden Jahr und bis 30.9. für eine Förderung im darauf folgenden Jahr bei der Graduiertenkommission der zuständigen Universität.
Who can apply
Individuals
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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