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Wiederaufbau RLP 2021 ? Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Privatperson, Verein, Stiftung, Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden oder an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind, Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten (einschließlich Beseitigung von schädlichen Bodenverunreinigungen) sowie für eine bauliche Sicherung, Maßnahmen zur Modernisierung, Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von vergleichbaren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen als Ersatz von zerstörten Gebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben), denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Aufbauhilfe 2021, in zwingenden Fällen Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen, Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung, Reparatur von beschädigten Gegenständen von Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Mietausfälle beziehungsweise die Verringerung von Mieteinnahmen, die für private Vermieterinnen und Vermieter zu Einkommenseinbußen führen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Reparatur oder für den Wiederaufbau. Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst aufbringen (Eigenanteil). Die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen werden Ihnen als Verein, Stiftung, anerkannte Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung erstattet, sofern die Neubeschaffung den Wert der Sachen bei Schadeneinritt nicht übersteigt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung (?neu für alt?) werden normalerweise 30 Prozent abgezogen. Die Schäden müssen mindestens EUR 5.000 beziehungsweise bei Vereinen EUR 2.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt. Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ) ein.

Who can apply

Individuals, Public institutions, Associations

Eligible countries

Rheinland-pfalz

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
30 Sept 2021
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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