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What you need to know
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Betrieb der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Forstwirtschaft finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Schäden: Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Kontamination von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Geräten der Innen- und Außenwirtschaft , Flächen, Tierbeständen, Betriebsmitteln, Vorräten und Lagerbestände an erzeugten Produkten, Kosten für die Entsorgung von Schlamm, Geröll, Müll, Aufwuchsschäden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen einschließlich Sonderkulturflächen, Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die im Interesse des Naturschutzes bewirtschaftet werden, Schäden an Fischbeständen (Speise- und Besatzfische) in der Aquakultur, Lagerbeständen von Fischereierzeugnissen, Vorräten (beispielsweise Futtermittel), Fanggeräten und Booten Schäden an Forstkulturen, Schäden an land- und forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur einschließlich Trockenmauern und Bewässerungsanlagen, Evakuierungskosten, in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen, Wiederherstellungsaufwendungen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung, beispielsweise Gutachterkosten, Kosten im Zusammenhang mit betrieblich notwendigen Genehmigungsverfahren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent des Schadens, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich; bei öffentlichen Trägern bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die betrieblichen Schäden müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt. Wenn Ihr Betriebssitz in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie Bernkastel-Wittlich liegt, stellen Sie bitte bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen. Das heißt, auch für die Flächen, die zwar in Rheinland-Pfalz, aber in einem der anderen Kreise liegen. Liegt Ihr Betriebssitz nicht in einem der oben genannten Kreise, stellen Sie bitte Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen, bei einer der oben genannten Kreisverwaltungen. Stellen Sie den Antrag bitte dort, wo der überwiegende Teil Ihrer geschädigten Flächen liegt. Liegt die von Ihnen bewirtschaftete Fläche in Nordrhein-Westfalen ( NRW ), stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in NRW . Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen stellen Sie bitte bei dem Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum Mosel.
Who can apply
Companies, Public institutions
Eligible countries
Rheinland-pfalz
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 30 Sept 2021
- Deadline
- To be announced
Official documents
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