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Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie in der kreisfreien Stadt Trier. Im Rahmen der Schadensbeseitigung können angemessene bauliche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden gefördert werden. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: städtebauliche Infrastruktur, einschließlich der Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern, das Stadtbild prägenden Gebäuden oder sonstige Anlagen von überregionaler Bedeutung, soziale Infrastruktur, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Daseinsvorsorge dienende Infrastruktur wie Sportstätten, Friedhöfe oder Gemeinschaftseinrichtungen auch in Kleingartenanlagen, verkehrliche Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen Infrastruktureinrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) und des Rad- und Fußverkehrs, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe, ländliche Wege, sonstige ländliche Infrastruktur, Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft insbesondere in den Bereichen Museen, Theater, Bibliotheken und Archive, Orchester, historische Parks und Gärten, Schlösser, Musikschulen, universitäre Sammlungen und weitere Kultureinrichtungen, Schadensbeseitigung an Archiven privater Vereine, von Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen. Mitfinanziert werden Ausgaben für Wiederherstellung baulicher Anlagen, vorbereitende Arbeiten, Abriss- und Aufräumarbeiten einschließlich der Entsorgung, nachhaltige Planungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gewässern in der Unterhaltungslast der Kommunen, Leistungen von Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, Erfassung und Übernahme der maßnahmenbezogenen Daten in eine Datenbank, denkmalgerechte Ausführung nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung, wesentliche funktionsbezogene Einrichtungs- und notwendige Ausrüstungsgegenstände und funktionsbezogene Fahrzeuge, Ersatzneubau, auch für den Ersatzneubau an anderer Stelle bis zur Höhe des entstandenen Schadens, inklusive Maßnahmen der Bodenordnung, begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensvermittlung, dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (zum Beispiel Zelte oder Container zur Unterstellung von Fahrzeugen und Aufbewahrung von Ausrüstung im Brand- und Katastrophenschutz). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Förderberechtigten in nichtkommunaler Trägerschaft bis zu 80 Prozent, bei privaten Infrastrukturbetreibern im Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, bei privaten Betreibern von Telekommunikationsnetzen, bei privaten Betreibern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei gemeinnützigen Trägern sozialer Infrastruktur bis zu 100 Prozent. Richten Sie bitte Ihren Antrag bei Vorhaben im Bereich städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur, ländliche Wege oder sonstige ländliche Infrastruktur an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) besondere soziale Infrastruktur an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Telekommunikationsinfrastruktur an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Who can apply
Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Rheinland-pfalz
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 30 Sept 2021
- Deadline
- To be announced
Official documents
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