About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention. Zum beispiel durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen. Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention: Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen) Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Who can apply
Public institutions, Research organisations, Associations
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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