About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen und Finanzierung von Ausgaben einer notwendigen Unterbringung im Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme. Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im 1. bis 4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen (außer Bauberufe und vom Bund geförderte Lehrgänge), 1. bis 3. Ausbildungsjahr in handwerklichen und industriellen Bauberufen, 2. bis 4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zu EUR 50,00 je Lehrgangswoche. Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zu EUR 30,00 je Lehrgangswoche. Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Who can apply
Educational institutions, Public institutions
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 16 Dec 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
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