About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei baulichen Investitionen und investiven Vorhaben für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Sie bekommen die Förderung für die folgenden öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen: öffentliche Einrichtungen, die zur Grundausstattung einer Tourismusgemeinde gehören (Tourist-Informationszentren, Rad- und Wanderwege, Strand- und Badestelleneinrichtungen), Einrichtungen, die für den betreffenden Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurortecharakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel Kurparks), saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen, Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden, Museumsbahnen, Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze sowie sonstige Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die touristische Entwicklung Ihrer Kommune von Bedeutung sind. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 % und 65 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 2.5000.000 EUR (2.5 Millionen Euro) je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen 50.000 EUR übersteigen.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 13 Dec 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
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