About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden. Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (Verordnung ( EU ) 2018/848) vorgesehenen Kontrollen entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal pro Hektar und Jahr für Acker- und Grünlandflächen EUR 50,00, Gartenbau-, Obst-, Weinbau- und Gemüsebauflächen sowie für Streuobstflächen EUR 150,00, Als Erzeugerin und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten Sie EUR 7,50 je Bienenvolk und Jahr. Der Förderhöchstbetrag beträgt EUR 275,00 pro Jahr. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. eines Jahres an den Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO). Der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. beantragt dann die Zuwendungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30.10. eines Jahres und leitet die bewilligten Zuschüsse nach positiver Bescheidung an Sie weiter.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 3 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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