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Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Landesmitteln bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen sowie bei Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen. Sie bekommen die Förderung für Stadtgrünmaßnahmen (beispielsweise Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung), aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sowie nichtinvestive konzeptionelle Maßnahmen zur Lärmminderung wie Verkehrsleitkonzepte oder Radverkehrskonzepte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Stadtgrünmaßnahmen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen, 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften, bei Lärmminderungsmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt bei Stadtgrünmaßnahmen höchstens EUR 100.000, Lärmminderungsmaßnahmen höchstens EUR 200.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? ( SAB ).

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
8 May 2024
Deadline
To be announced

Official documents

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