About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, bei Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie bei Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben und die Erarbeitung von Konzepten zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich (Stadtgrün), die der Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen dienen, aktive grüne beziehungsweise aktive nicht grüne sowie passive Lärmminderungsmaßnahmen (beispielsweise Lärmschutzwände, lärmmindernde Fassaden, bauliche Vorhaben an/in Innenräumen wie der Einbau von Schallschutzfenstern), Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen, beispielsweise mittels Abdichtungen, Lüftungsanlagen oder Absauganlagen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Stadtgrünmaßnahmen 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (65 % für KMU ), Stadtgrünkonzepten 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (65 % für KMU ), aktiven Lärmminderungsmaßnahmen 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, passiven Lärmminderungsmaßnahmen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bei Maßnahmen zur Radonreduzierung 85 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 150.000 EUR für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen,anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Kammern, 65 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 125.000 EUR für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ). Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei Stadtgrünmaßnahmen mindestens 10.000 EUR betragen (Bagatellgrenze), Stadtgrünkonzepten mindestens 10.000 EUR betragen, jedoch höchstens 50.000 EUR , Lärmminderungsmaßnahmen über 10.000 EUR liegen (Bagatellgrenze), Maßnahmen zur Radonreduzierung mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze), jedoch höchstens 200.000 EUR .
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Companies
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 28 Jul 2022
- Deadline
- To be announced
Official documents
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