About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Maßnahmen anderer Finanzierungsträger, Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowie Kosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts. Die Förderung erfolgt ? neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln ? im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP), Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) und Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens. Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 13 Dec 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
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