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openland-nrw-staedtebaufoerderrichtlinie-nrw-2023

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Gemeinde oder auch Gemeindeverband mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Programmkomponenten Lebendige Zentren ? Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, Sozialer Zusammenhalt ? Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung ? Lebenswerte Quartiere gestalten. Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen sowie auch für gebietsunabhängige Einzelvorhaben, dabei vor allem solche, die von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind, sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann es Zu- und Abschläge von je 10 Prozent geben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für städtebauliche Einzelvorhaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.

Who can apply

Local authorities

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
6 Jul 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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