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Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens. Besichert werden Darlehen zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb), zur Modernisierung von Wohnraum, für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung und zur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.

Who can apply

Companies, Individuals, Associations

Eligible countries

Bayern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
17 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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