About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Sie erhalten die Förderung für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet. Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.
Who can apply
Companies, Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 12 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
Open official documents ↗