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Soziale Wohnraumförderung ? Erwerb von Belegungsrechten

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Sie erhalten die Förderung für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet. Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Who can apply

Companies, Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
12 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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