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Soziale Mietwohnraumförderung ? Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen in bestimmten festgelegten Verdichtungsgebieten schaffen. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung. Auch für den Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen können Sie eine Förderung beantragen. Sie erhalten die Förderung als Baudarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens (Grundbetrag) beträgt, abhängig von den örtlichen Bodenpreisen, zwischen EUR 1.200,00 und EUR 2.000 je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätzlich können Sie einen Zuschlag von je EUR 150,00 je Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche für rollstuhlgerechte Wohnungen erhalten. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe von EUR 500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten. Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe von EUR 3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aber EUR 45.000 pro Aufzug bekommen. Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 25 oder 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG ) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss um EUR 150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Who can apply

Companies, Individuals, Public institutions, Associations

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
9 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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