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What you need to know
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt bei der Finanzierung von kleineren Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen, Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung, technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, Lager für Körnerfrüchte inklusive der dazugehörigen technischen Einrichtungen, Wasserbevorratung einschließlich Pumpen in Sonderkulturen, Witterungsschutz- und Kulturschutzeinrichtungen für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau und bei Sonderkulturen Absicherung vor Insekten beim Gewächshausanbau, Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung sowie Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Maßnahmen. Sie können sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vorhabens mit einem Investitionsvolumen über EUR 100.000 zusätzlich durch fachkundige, zugelassene Betreuende unterstützen lassen und dafür eine Förderung erhalten. Ihr förderfähiges Investitionsvolumen liegt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000. Abweichend davon beträgt das förderfähige Höchstvolumen bei Anlagen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, chemiefreier Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen und Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen EUR 50.000 je Förderantrag. Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen beträgt die Förderobergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 150.000. Ihren Antrag stellen Sie bitte beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Who can apply
Companies
Eligible countries
Bayern
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 15 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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