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Die Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient dem Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung, der Bereitstellung von Notunterkünften und Hilfsdiensten für die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung, der Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes sowie der Säuberung der von der Katastrophe betroffenen Gebiete einschließlich der Naturräume, der Prävention, Überwachung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten zur Bekämpfung oder Abmilderung schwerwiegender Risiken für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen sind auf die dringenden kurzfristigen Bedürfnisse beschränkt. Der längerfristige Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft bleibt anderen Strukturinstrumenten vorbehalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für jede Naturkatastrophe erhält ein förderfähiger Staat einen einmaligen Finanzbeitrag aus dem Fonds. Über die Höhe entscheidet die Europäische Kommission im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die zuständigen nationalen Behörden können umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftreten der ersten Schäden, bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds stellen. Die einzelnen Hilfen müssen von der Kommission vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden.
Who can apply
Public institutions
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 13 Dec 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
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