About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sicherung der im Bestand geschützten Plätze in Kinderhorten und sonstiger Angebote der Schulkinderbetreuung. Die Förderung erhalten Sie für Kinderhorte, die bereits seit 2005 gefördert worden sind, Teilzeitbetreuungsangebote für Kinder im Schulalter mit mindestens zweistündiger Öffnungszeit, die bereits seit 2005 gefördert worden sind, Bestandsschutz für Träger von Kinderhorten und anderen Angeboten für Schulkinder, die bereits seit 2005 gefördert worden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kinderhorte jährlich bis zu EUR 300,00 je aufsichtlich genehmigtem Platz, für Teilzeitbetreuungsangebote für Schulkinder jährlich bis zu EUR 200,00 je Platz, in beiden Fällen höchstens jedoch die Fördersumme des Vorjahres. Ihren Antrag richten Sie spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres über das zuständige Jugendamt an das Regierungspräsidium Kassel.
Who can apply
Associations, Public institutions, Local authorities
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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