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What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch: Neubau Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Bauaufwand mindestens 600 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche) Erstmaliger Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung Erweiterung des Wohnungsbestandes an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum bis 2023: Zuschuss von bis zu 4,80 EUR pro Quadratmeter pro Monat der Belegungsbindung zur anfänglichen Miete als Baukostenzuschuss ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro Quadratmeter für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung ab 2024: 2. Förderweg in Höhe von 35 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro Quadratmeter für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 19 May 2021
- Deadline
- To be announced
Official documents
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