About this opportunity
What you need to know
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie deren laufende Kosten: Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung in den Einrichtungen (zum Beispiel IT -Hardware, Lehr- und Lernplattformen) sowie Server - und Cloud lösungen, Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze der Einrichtung mit Anschlussverfügbarkeit in den Räumlichkeiten und zugehörige WLAN -Lösungen, Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays (plus zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in den Einrichtungen, Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte ( Laptops , Notebooks und Tablets ), technische Unterstützung und Beratung zu den geförderten Investitionen, Kosten für Software lizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software , Kosten für die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen für die Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme ( Web-Shop , Fachverfahren, Haushalts-Kasse-Rechnungswesen- Software , Systeme zur Geschäftsanalytik? BI ( Business Intelligence )-Systeme), Kosten für den Aufbau von Steuerungssystemen über BI-Systeme. Sie können außerdem eine Förderung für Kosten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis erhalten. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungen zu Schulungsmaßnahmen, die für den Aufbau und der Inbetriebnahme der geförderten Investitionen erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 150.000, für die Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis maximal EUR 5.000. Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 betragen. Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen (Projektphasen) ist möglich, höchstens aber über 3 aufeinanderfolgende Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ( IB ) und parallel an das Ministerium für Bildung.
Who can apply
Educational institutions, Associations
Eligible countries
Sachsen-anhalt
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Nov 2022
- Deadline
- To be announced
Official documents
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