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Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Einzelprogramme: Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte zur Erprobung neuer Konzepte erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Who can apply

Public institutions, Individuals, Companies, Associations

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
30 May 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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