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Richtlinie Außenwirtschaftsförderung

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland, Beteiligung an Messegemeinschaftsständen, die im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gelistet sind, und die Kontaktanbahnung und -vermittlung zu Geschäftspartnern beziehungsweise zu potenziellen Kunden im Ausland. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Teilnahme an Messen bis zu 50 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 Prozent erhöht. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000; für Kontaktanbahnungen im Ausland einmalig pauschal EUR 1.600. Sie können an unterschiedlichen Messen teilnehmen. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu 4 Beteiligungen bezuschusst werden. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Onlineportal EFRE -Portal der Förderperiode 2021?2027 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für Messebeteiligungen müssen Sie den online gestellten Förderantrag spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original nachreichen. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung können Sie am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko beginnen.

Who can apply

Companies

Eligible countries

Thueringen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
26 May 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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