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What you need to know
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition), den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition), die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist. Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) ist abhängig vom jeweiligen Fördergebiet und von Ihrer Unternehmensgröße: C-Fördergebiet: In den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken: kleine Unternehmen: 30 Prozent, mittlere Unternehmen: 20 Prozent, Großunternehmen: 10 Prozent. In den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz wird der jeweilige Fördersatz um 5 Prozent erhöht. D-Fördergebiet: kleine Unternehmen: 20 Prozent, mittlere Unternehmen: 10 Prozent. Im D-Fördergebiet sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen EUR 10 Millionen überschreitet, wird Ihnen normalerweise ein Fördersatz von maximal 5 Prozent für den EUR 10 Millionen übersteigenden Betrag gewährt. Ihr geplanter Investitionumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens EUR 20.000 erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Investitionsbeginn an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ( ISB ).
Who can apply
Companies
Eligible countries
Rheinland-pfalz
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 4 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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