About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW . Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperation, Künste, Erhalt des kulturellen Erbes, kulturelle Bildung und Bibliotheken, freie Szene und Soziokultur, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Breitenkultur, Kultur und gesellschaftlicher Wandel/Strukturwandel, Experimente. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen bis zu EUR 50.000, bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen ab EUR 50.000 bis zu EUR 250.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Who can apply
Educational institutions, Local authorities, Individuals, Companies, Associations
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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