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Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Gefördert werden modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung in 2 Modulen. Ihr Projekt richten Sie an den Interessen und Reformanliegen der BMBFSFJ-Partnerländer aus und Sie berücksichtigen, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung: Modul A ? Sondierungsprojekte: Grundlage für den Aufbau beziehungsweise Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Es gilt Potenziale zu sondieren, in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Je nach Bedarf in einem Partnerland, wenn beispielsweise ein Handlungsfeld neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden. Modul B ? Kooperationsprojekte: Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten. Das BMBFSFJ veröffentlicht spezifische Förderaufrufe zu den einzelnen Partnerländern und gibt die damit verbundenen Förderschwerpunkte und Fristen bekannt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, für Sondierungsprojekte normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und für Kooperationsprojekte für bis zu 3 Jahre. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Who can apply

Educational institutions, Research organisations, Hochschule, Companies, Associations

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
14 Sept 2022
Deadline
To be announced

Official documents

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