About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife Ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung. Dazu gehört sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen: Phase 1: nichtwirtschaftliche Vorhaben zur Validierung von Patenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; Phase 2 (optional): Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen), in denen erfolgreiche Vorhaben der Phase 1 weiterentwickelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Vorhaben in Phase 1 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten und in Phase 2 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu EUR 200.000 für bis zu 12 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE -Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW ein. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung durch die Innovationsförderagentur NRW beraten lassen. Einen Antrag für Phase 2 können Sie bereits circa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums der Phase 1 stellen.
Who can apply
Research organisations, Hochschule, Companies
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Feb 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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