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Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)

European funding programme

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Das Land Thüringen unterstützt Sie als Träger von familienentlastenden Diensten (FED), um sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen sicherzustellen und eine niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten. Sie erhalten die Förderung für Sach- und Personalausgaben hauptberuflicher Fachkräfte, vor allem für die folgenden sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen: stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich, Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderungen, Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit Behinderung bei der Haushaltsführung, ambulante Freizeitangebote für Angehörige von Menschen mit Behinderung, Beratung und Begleitung von Angehörigen sowie Eltern- und Selbsthilfegruppeninitiativen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Personalausgaben beträgt bis zu 60 Prozent. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 hauptberufliche Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Zuschuss für Sachausgaben beträgt maximal EUR 5.000 je familienentlastendem Dienst. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Who can apply

Associations

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Thueringen

Funding

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