About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe. Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für Anschaffung, Aufbau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS -Steckern ( DIN EN 62196-3 beziehungsweise Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU -Norm (beispielsweise MCS für ?Megawatt-Laden?) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, sowie den dafür erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht. Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt richtet sich nach der maximal möglichen Ladeleistung des Ladepunkts: mögliche Ladeleistung kleiner 100 kW : maximal EUR 10.000 pro Ladepunkt, mögliche Ladeleistung ab 100 kW und kleiner 500 kW : maximal EUR 20.000 pro Ladepunkt, mögliche Ladeleistung 500 kW und höher: maximal EUR 100.000 pro Ladepunkt. Der Zuschusshöchstbetrag für den Netzanschluss je Antrag beziehungsweise Ladeort ist begrenzt auf höchstens EUR 10.000 bei Anschluss an das Niederspannungsnetz, höchstens EUR 100.000 bei Anschluss an das Mittel-/Hochspannungsnetz und bei Anschluss an das Niederspannungsnetz in Verbindung mit einem zusätzlichen Pufferspeicher (in der Ladesäule integriert oder extern) von mindestens 100 kWh . Erfüllt Ihr Vorhaben innovative Zusatzkriterien, ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, der Höchstbetrag auf EUR 20.000 begrenzt. Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag (beziehungsweise Ladeort) ist auf maximal EUR 250.000 beziehungsweise pro Unternehmen in einem Förderaufruf auf maximal EUR 500.000 begrenzt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers Bayern Innovativ ? Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Bayern
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 14 Dec 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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