About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Finanzierung der Kosten für die Anlage oder Einrichtung eines Naturerlebnisraums. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum, Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden, landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen, besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche, Planung, Bau, Aufstellung beziehungsweise Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise (zum Beispiel Wege und Pfade, Park-, Ruhe-, Spiel- und Lernplätze, Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen) und Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Wenn Sie landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen oder Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Bereiche in den Naturerlebnisräumen in den Vordergrund stellen, kann der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhöht werden. Richten Sie bitte Ihren Antrag über die zuständige untere Naturschutzbehörde an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referate V50/V53. Untere Naturschutzbehörden sind in Schleswig-Holstein die Stadt- und Kreisverwaltungen.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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