← All grants
openland-hessen-massnahmen-zur-gewaesserentwicklung-und-zum-hochw

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern. Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung an Gewässern, die im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthalten sind, Herstellung der Durchgängigkeit zwischen den Gewässern, vor allem indem Sie Anlagen zum Fischauf- und -abstieg errichten oder Querbauwerke rück- oder umbauen, Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern, bei denen ein besonders begründetes ökologisches Interesse an der Renaturierung besteht, innovative Projekte, die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustands oder Potenzials von Gewässern und zum Hochwasserschutz beitragen, Ablösen von Wasserrechten, Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und konzeptionelle Ausarbeitungen. Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind: innerörtlicher Ausbau von Gewässern, Erweiterung und Neubau von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern, Errichtung, Erweiterung und andere Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken, vorbeugender Hochwasserschutz durch potenzielle Retentionsräume (Rückhalteräume), Pläne und Karten für ein besseres Hochwassermanagement, Gewässerunterhaltung und Beseitigung von Hochwasserschäden. Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Who can apply

Local authorities, Associations, Public institutions

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
9 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

Open official documents ↗