About this opportunity
What you need to know
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein: Reisebeihilfen und Reisekosten, Beschaffung eines Passersatzes, Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen, Feststellung der Reisefähigkeit, ärztliche Begleitung, medizinische Versorgung und Nachbehandlung, Heim- und Pflegeplätze, Tierrücktransport, Lebenshaltungskosten sowie Existenzgründungen und Existenzgrundlage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ihren Antrag richten die zur Ausreise bereiten Ausländerinnen und Ausländer an den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt, eine Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung oder eine andere Nichtregierungsorganisation. Diese reicht den Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiter.
Who can apply
Local authorities, Individuals, Associations
Eligible countries
Sachsen-anhalt
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 27 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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