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What you need to know
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Beschäftigte in westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern, Menschen mit wesentlicher Behinderung, für die das sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eine Alternative zur Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern darstellt, junge Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen oder aus integrativer Beschulung, beruflich besonders betroffene arbeitsuchende Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose. Folgende Leistungen können Sie bekommen: laufende Leistungen für Werkstattwechselnde, eine Inklusionsprämie, ein Inklusionsbudget sowie laufende Leistungen für Werkstattalternativfälle. Bestandteil des LWL-Budgets für Arbeit sind außerdem Leistungen aus dem LWL-Budget für Ausbildung: Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten die Förderung für ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildunglehrgang mit Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer westfälisch-lippischen WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters. Die Höhe der Förderung beträgt bei laufenden monatlichen Leistungen für Werkstatt-Wechslende und Werkstatt-Alternativfälle je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, Inklusionsprämien bis zu EUR 4.000 und ist bei Inklusionsbudgets abhängig vom individuellen Bedarf. Einen Lohnkostenzuschuss können Sie für bis zu 5 Jahre erhalten. Bei einem Lohnkostenzuschuss für Werkstatt-Wechsler ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbewilligung möglich. Im Rahmen des LWL-Budgets für Ausbildung können Sie unter anderem die Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung einschließlich Ihres Anteils als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrages zur Unfallversicherung sowie die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erhalten. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Inklusionsamt Arbeit.
Who can apply
Associations, Public institutions, Local authorities, Individuals, Companies
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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