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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Menschen mit seelischer Behinderung sowie Menschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht. Sie erhalten die Förderung durch Lohnkostenzuschüsse, für Berufsbegleitung und Jobcoaching, durch Einstellungsprämien, durch Ausbildungsprämien sowie durch Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, bis zu 100 Prozent, Einstellungsprämien bis zu EUR 7.000, Ausbildungsprämien bis zu EUR 4.000, Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.
Who can apply
Individuals, Local authorities, Companies, Public institutions
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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