About this opportunity
What you need to know
Sie sind antragsberechtigt als kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie als größeres mittelständisches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ihr Unternehmen muss sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR ) nicht überschreiten. Sie müssen Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR ). Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Bremen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 26 Aug 2026
- Deadline
- To be announced
Official documents
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