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Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Erhalt, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für heimische Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, Erhalt und Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparks, Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses, Erhalt, Pflege und Erweiterung des Streuobstbestands, Vorhaben auf Moorstandorten wie Grunderwerb, Pacht und Ausgleichszahlungen (zum Beispiel Ablösung von Rechten), Renaturierungsmaßnahmen, fach- und zielgerechte Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen EUR 5.000 übersteigen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung (höhere Naturschutzbehörde).

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Individuals, Associations

Eligible countries

Bayern

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
6 Feb 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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