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What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende. Sie erhalten die Förderung für individuelles Coaching, Betriebsakquisiteure, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (FAV plus), Gemeinwohlarbeit 58 plus sowie innovative Ansätze. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der für die Maßnahmen jeweils als Festbetrag gewährt wird. Bei FAV-plus-Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber neben dem vom Jobcenter gewährten Zuschuss zum Arbeitsentgelt pauschal bis zu EUR 350,00 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden erhalten. Bei Gemeinwohlarbeit 58 plus können Sie als Träger monatlich EUR 150,00 je bewilligte Stelle als Sach- und Verwaltungskostenpauschale erhalten sowie bis zu EUR 2,00 für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde als Aufwandsentschädigung. Je Teilnehmenden werden allerdings maximal 25 Wochenstunden und maximal 100 Stunden im Monat gewährt. Als Jobcenter erhalten Sie für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für FAV-plus-Maßnahmen und Gemeinwohlarbeit 58 plus eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent des Zuschusses. Als Arbeitgeber und Träger der Maßnahme wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Als Jobcenter richten Sie Ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB)
Who can apply
Companies, Associations, Public institutions
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 4 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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