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What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021?2027 mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) bei Vorhaben, die die Gesamtenergieeffizienz in Ihrer Bildungsstätte der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder in Ihrer Stätte der Jugendarbeit (Jugendherberge, Jugenderholungsstätte, Jugendbildungsstätte, Jugendfreizeitstätte) verbessern und die Treibhausgasemissionen sowie den jährlichen Primärenergieverbrauch Ihrer Einrichtung senken. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung, zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Nutzung erneuerbarer Energien als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzepts, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist, zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Demontage dezentraler Kohleöfen oder Nachtspeicherheizungen samt ihrer Infrastruktur, zur Verbesserung der Energieeffizienz durch die Umrüstung der bestehenden Lüftungsanlagen auf energieeffiziente Lüftungsanlagen, zur strukturellen Verbesserung der Wärmeversorgung. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben: Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen als untergeordneter Teil eines ganzheitlichen Optimierungskonzeptes, das auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet ist, Neuaufbau der gebäudeinternen Wärmeversorgungsinfrastruktur, Heizzentrale für den Aufbau einer leitungsgebundenen Fernwärmeversorgung im umgebenden Quartier. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des EFRE -Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Land Schleswig-Holstein kann den Zuschuss auf bis zu 80 Prozent aufstocken, sofern entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ).
Who can apply
Educational institutions, Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Aug 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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